Teilnahmebedingungen Affiliate-Programm
Stand: 16. September 2026
Hinweis: Diese Bedingungen gelten für das PULXERA Partnerprogramm (Affiliate-Programm). Sie ersetzen die englischsprachigen Standardbedingungen des Tracking-Anbieters GoAffPro, die für die Teilnahme ausdrücklich nicht gelten.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen PULXERA, [Inhaber/Firmenname], Kunibertistraße 16, 45657 Recklinghausen, E-Mail: info@pulxera.de (nachfolgend „PULXERA“), und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Partnerprogramms (nachfolgend „Partner“).
(2) Für die technische Abwicklung (Tracking, Rabattcodes, Abrechnungsübersicht) nutzt PULXERA die Software GoAffPro. Vertragspartner des Partners ist ausschließlich PULXERA. Abweichende Bedingungen von GoAffPro oder des Partners finden keine Anwendung.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnehmen können volljährige natürliche Personen sowie Unternehmen. Der Partner handelt bei der Teilnahme im Rahmen einer selbstständigen, gewerblichen Tätigkeit.
(2) Die Registrierung erfolgt über das Partnerportal. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. PULXERA prüft jede Anmeldung und entscheidet über die Freischaltung.
(3) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung dieser Bedingungen durch den Partner (z. B. per E-Mail oder Häkchen) und der Freischaltung durch PULXERA zustande.
(4) Der Partner hält seine Angaben (insbesondere E-Mail-Adresse, Social-Media-Kanäle und Zahlungsdaten) aktuell.
§ 3 Tätigkeit des Partners
(1) Der Partner bewirbt Produkte von PULXERA über seinen persönlichen Empfehlungslink und/oder seinen persönlichen Rabattcode.
(2) Ausdrücklich erlaubt ist die Werbung auf eigenen Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, TikTok, Snapchat, YouTube), in Stories, Posts, Reels und Videos, auf einer eigenen Website oder in einem eigenen Newsletter sowie im persönlichen Umfeld. Dazu gehört ausdrücklich auch das Teilen des persönlichen Rabattcodes.
(3) Nicht erlaubt sind:
- das Veröffentlichen von Rabattcodes oder Empfehlungslinks auf Gutschein-, Deal- oder Cashback-Portalen sowie in Browser-Erweiterungen, die Rabattcodes automatisch einsetzen;
- das Buchen von Suchmaschinenwerbung (z. B. Google Ads, Bing Ads) auf den Begriff „PULXERA“ oder ähnliche Schreibweisen sowie die Nutzung von „PULXERA“ in Domains, Benutzernamen oder Kanalnamen ohne vorherige schriftliche Zustimmung;
- unaufgeforderte Werbung (Spam) per E-Mail, Messenger oder Kommentar;
- falsche oder irreführende Aussagen über Produkte, Preise oder Rabatte, insbesondere Heilversprechen oder gesundheitsbezogene Aussagen, die über die Angaben im Onlineshop hinausgehen;
- Inhalte, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen oder gewaltverherrlichend, diskriminierend, pornografisch oder anderweitig anstößig sind.
(4) Der Partner ist für seine Inhalte selbst verantwortlich.
§ 4 Kennzeichnung als Werbung
Der Partner kennzeichnet alle Beiträge, in denen er PULXERA-Produkte, Empfehlungslinks oder Rabattcodes verwendet, deutlich und gut sichtbar als Werbung (z. B. „Werbung“ oder „Anzeige“ zu Beginn des Beitrags bzw. über die Kennzeichnungsfunktion der jeweiligen Plattform). Dies gilt auch für kostenlos zur Verfügung gestellte Produkte.
§ 5 Provision
(1) Der Partner erhält für jede provisionsfähige Bestellung eine Provision. Die Höhe beträgt 10 %, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde (§ 10).
(2) Berechnungsgrundlage ist der Netto-Warenwert der Bestellung, d. h. der vom Kunden tatsächlich gezahlte Warenpreis nach Abzug aller Rabatte, ohne Umsatzsteuer und ohne Versandkosten.
(3) Eine Bestellung ist dem Partner zugeordnet, wenn der Kunde entweder den persönlichen Rabattcode des Partners einlöst oder über den Empfehlungslink des Partners in den Onlineshop gelangt und innerhalb von 30 Tagen bestellt. Maßgeblich ist die Erfassung im Tracking-System. Hat der Kunde vor der Bestellung Links mehrerer Partner genutzt, erhält der Partner die Provision, dessen Link oder Code zuletzt genutzt wurde.
(4) Kein Provisionsanspruch besteht insbesondere für:
- Bestellungen des Partners selbst oder Bestellungen, die der Partner für Dritte aufgibt (Eigenkäufe);
- stornierte, widerrufene oder nicht bezahlte Bestellungen sowie zurückgesandte Waren (anteilig bei Teilretouren);
- Bestellungen, die durch einen Verstoß gegen diese Bedingungen zustande gekommen sind, insbesondere nach § 3 Abs. 3;
- Bestellungen, die nicht im Tracking-System erfasst wurden, z. B. weil der Kunde Cookies blockiert und keinen Rabattcode genutzt hat;
- Käufe im Ladengeschäft sowie über Marktplätze wie Amazon, eBay oder TikTok Shop, sofern nicht gesondert vereinbart.
§ 6 Rabattcode für Kunden
(1) Der Partner erhält einen persönlichen Rabattcode. Kunden erhalten damit einen Rabatt von 15 % auf den Warenwert, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Rabattcode ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, soweit der Onlineshop dies nicht ausdrücklich zulässt.
§ 7 Abrechnung und Auszahlung
(1) Provisionen werden einmal monatlich abgerechnet. Ausgezahlt werden Provisionen für Bestellungen, die zum Zeitpunkt der Abrechnung mindestens 33 Tage zurückliegen und nicht storniert, widerrufen oder retourniert wurden.
(2) Die Auszahlung erfolgt nach Wahl des Partners per PayPal oder Banküberweisung an die im Partnerportal hinterlegten Zahlungsdaten. Für fehlerhafte Angaben des Partners haftet PULXERA nicht.
(3) Wird eine bereits ausgezahlte Bestellung nachträglich widerrufen oder retourniert, kann PULXERA die darauf entfallende Provision mit künftigen Provisionen verrechnen oder zurückfordern.
(4) Der Partner kann seine erfassten Verkäufe und Provisionen jederzeit im Partnerportal einsehen. Einwände gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung in Textform mitzuteilen.
§ 8 Steuern und Abrechnung per Gutschrift
(1) Der Partner ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen sowie für eine gegebenenfalls erforderliche Gewerbeanmeldung selbst verantwortlich.
(2) PULXERA rechnet Provisionen im Gutschriftverfahren ab. Der Partner ist damit einverstanden. Er teilt PULXERA vor der ersten Auszahlung mit, ob er Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist oder umsatzsteuerpflichtig ist, und gibt gegebenenfalls seine Steuernummer oder USt-IdNr. an.
(3) Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zur Provision ausgewiesen und gezahlt. Ist er Kleinunternehmer, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 9 Änderungen der Konditionen und dieser Bedingungen
(1) PULXERA kann die Höhe der Provision, die Höhe und Gestaltung des Kundenrabatts, den Rabattcode selbst sowie diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Einkaufspreise, Marktbedingungen, rechtliche Anforderungen oder eine Weiterentwicklung des Programms.
(2) Änderungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Konditionen.
(3) Ist der Partner mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung fristlos kündigen. Setzt er die Teilnahme nach dem Inkrafttreten fort, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge wird PULXERA in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(4) Bereits entstandene Provisionsansprüche für Bestellungen vor dem Inkrafttreten einer Änderung bleiben unberührt.
(5) Unabhängig davon können PULXERA und der Partner die Konditionen jederzeit einvernehmlich neu verhandeln.
§ 10 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen mit einzelnen Partnern, insbesondere abweichende Provisionssätze, Rabatte, Codes, Produktzusendungen oder Kampagnen, haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Sie sollen in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger-Nachricht) festgehalten werden.
§ 11 Nutzung von Marke und Inhalten
(1) PULXERA räumt dem Partner für die Dauer der Teilnahme das einfache, nicht übertragbare und jederzeit widerrufliche Recht ein, den Namen PULXERA, das Logo sowie zur Verfügung gestellte Produktbilder und Texte ausschließlich zur Bewerbung von PULXERA-Produkten im Rahmen dieses Programms zu nutzen.
(2) Der Partner räumt PULXERA das Recht ein, von ihm veröffentlichte Beiträge mit PULXERA-Produkten zu teilen (z. B. Repost in Stories) unter Nennung des Partners. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere in bezahlter Werbung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen.
(2) Bei einem schwerwiegenden oder trotz Hinweis wiederholten Verstoß gegen diese Bedingungen kann PULXERA den Partner sofort sperren und den Vertrag fristlos kündigen. Provisionen aus Bestellungen, die auf dem Verstoß beruhen, entfallen.
(3) Nach Vertragsende werden Rabattcode und Empfehlungslink deaktiviert. Provisionen für Bestellungen, die vor dem Vertragsende provisionsfähig zugeordnet wurden, werden nach § 7 abgerechnet und ausgezahlt. Der Partner entfernt bestehende Links und Codes aus seinen Kanälen, soweit zumutbar.
§ 13 Haftung
(1) PULXERA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PULXERA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) PULXERA übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Tracking-Systems, haftet jedoch im Rahmen von Abs. 1.
(3) Der Partner stellt PULXERA von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem schuldhaften Verstoß des Partners gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht beruhen, insbesondere bei fehlender Werbekennzeichnung.
§ 14 Datenschutz
PULXERA verarbeitet die personenbezogenen Daten des Partners (z. B. Name, Kontaktdaten, Social-Media-Kanäle, Adresse, Zahlungsdaten) zur Durchführung dieses Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Für die technische Abwicklung wird GoAffPro als Dienstleister eingesetzt. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Recklinghausen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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